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14.01.2021 | Lesezeit: 2 min

Zusätzliche und rasche Unterstützung der Luzerner Wirtschaft

Die Luzerner Regierung will behördlich geschlossenen Betrieben zusätzlich zur vom Bundesrat neu geltenden Härtefallmassnahmen finanziell helfen.

Die Luzerner Regierung will behördlich geschlossenen Betrieben zusätzlich zur vom Bundesrat neu geltenden Härtefallmassnahmen finanziell helfen. Alle Unternehmen, die auf behördliche Anordnung ab 1. November 2020 mehr als 40 Tage schliessen müssen, gelten neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Für die Härtefallmassnahmen zugunsten von Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von 40 Prozent hat der Kantonsrat mittels Dekret einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken verabschiedet. Ein weiteres Dekret dazu könnte der Kantonsrat anlässlich der Märzsession beschliessen.

Als zweites Unterstützungsinstrument werden aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 13. Januar 2021 behördlich geschlossene Betriebe einfacher mit Mitteln der Härtefallmassnahmen unterstützt. Der Regierungsrat beabsichtigt, dafür 40 Millionen Franken als gebundene Ausgabe zu beschliessen. Die dazu erforderliche Anpassung der kantonalen Härtefallverordnung ist für den 20. Januar 2021 geplant. Weiter beantragt die Luzerner Regierung gestützt auf das Personenbeförderungsgesetz des Bundes beim Kantonsparlament einen Kostenrahmen von 900'000 Franken, um besonders hart getroffene touristische Transportunternehmen wie etwa Bergbahnen zu unterstützen.

Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, die Luzerner Kulturbetriebe in Zusammenarbeit mit dem Bund weiterhin in mit finanziellen Mitteln zu unterstützen, um damit die coronabedingten Ausfälle für die Luzerner Kulturunternehmen und Kulturschaffenden zumindest teilweise abzufedern. Er hat dazu einem Nachtragskredit in der Höhe von 5,4 Millionen Franken zugestimmt und wird diesen in der Sammelbotschaft Corona-Nachtragskredite beim Kantonsrat beantragen. Der Bund wird gestützt auf das Covid-19-Gesetz einen Betrag in derselben Höhe beisteuern, somit stehen insgesamt 10,8 Millionen Franken für die Kulturbetriebe zur Verfügung.

Kanton Luzern - Medienmitteilungen

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