Volksabstimmung am 27. September: Kanton Luzern will Standortförderung ausbauen
Luzern - Der Kanton Luzern will mit einem breiten Massnahmenpaket auf die internationale Steuerreform reagieren und den Wirtschaftsstandort langfristig sichern. Am 27. September 2026 entscheidet die Luzerner Stimmbevölkerung über die dafür nötige Gesetzesänderung.
Die OECD-Mindestbesteuerung verändert den internationalen Standortwettbewerb spürbar: Grosse internationale Unternehmen bezahlen neu mindestens 15 Prozent Gewinnsteuern und profitieren damit nicht mehr vom bisher tiefen Luzerner Steuerfuss. Dieser Standortvorteil fällt damit weitgehend weg. Verlagern betroffene Unternehmen ihren Sitz, stehen gemäss Kanton Steuereinnahmen von über 1,1 Milliarden Franken für Bund, Kanton und Gemeinden auf dem Spiel – ebenso wie Arbeitsplätze und künftige Investitionen.
Massnahmenpaket für Unternehmen und Bevölkerung
Als Reaktion darauf will der Kanton die Standortförderung mit einem breiten Massnahmenpaket weiterentwickeln. Die Massnahmen stützen sich auf eine Analyse zentraler Standortfaktoren und setzen an zwei Stellen an:
Für Unternehmen liegt der Schwerpunkt auf Innovationsförderung sowie verbesserten Rahmenbedingungen bei Steuerbelastung, Digitalisierung, internationalen Schulen, der Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen sowie einer kundenorientierten Verwaltung.
Für die Bevölkerung sieht das Paket Verbesserungen bei Steuerbelastung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung vor. Ein neues Fokusprogramm soll die koordinierte Planung und Umsetzung sämtlicher Massnahmen sicherstellen.
Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, bringt die Stossrichtung auf den Punkt: «Die Rahmenbedingungen für sämtliche Luzerner Unternehmen werden verbessert, wir bleiben attraktiv für internationale Unternehmen und steigern die Lebensqualität der Luzerner Bevölkerung.»
Für 2026 sind 250 Millionen Franken für die Umsetzung vorgesehen. Ab 2027 legt der Kantonsrat die Mittel jährlich neu fest.
Kantonsrat mit klarer, aber nicht einhelliger Zustimmung
Der Kantonsrat hat die Vorlage mit 86 zu 27 Stimmen angenommen. Mitte, SVP, FDP und GLP stimmten der Gesetzesänderung einstimmig zu. Die SP lehnte die Vorlage einstimmig ab, die Grünen mehrheitlich mit einer Enthaltung. Die Kritik der Gegnerschaft: Die Vorlage sei zu stark auf grosse Unternehmen ausgerichtet und benachteilige die Bevölkerung sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Was am 27. September konkret zur Abstimmung steht
Für einen Teil der Massnahmen bestehen bereits gesetzliche Grundlagen, andere – etwa das E-Government-Gesetz – befinden sich in Erarbeitung. Eine Änderung des Gesetzes über die Standortförderung und die Regionalpolitik ist jedoch für drei Elemente zwingend nötig: das Fokusprogramm Standortförderung, den Luzerner Innovationsbeitrag sowie die Erschliessung von Wirtschaftsflächen. Über diese Gesetzesänderung stimmt die Bevölkerung am 27. September 2026 ab. Wird sie angenommen, tritt sie per 1. Oktober 2026 in Kraft.
An die Vorlage geknüpft ist zudem die kantonale Finanzhilfe an die Steeltec AG: Sie kann nur ausgerichtet werden, wenn die Gesetzesänderung in Kraft tritt. Damit verbunden ist auch der Zugang zur Überbrückungshilfe des Bundes für das Unternehmen.
Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Luzern
Für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Luzern ist die Vorlage insofern relevant, als sie zeigt, wie der Kanton auf den veränderten internationalen Steuerwettbewerb reagieren will. Unabhängig vom Abstimmungsausgang bleiben Themen wie Innovationsförderung, verfügbare Wirtschaftsflächen und digitale Verwaltungsprozesse zentrale Standortfaktoren für Unternehmen, die sich in Luzern ansiedeln oder weiterentwickeln wollen.
Weitere Informationen und die Abstimmungsunterlagen sind unter www.standortfoerderung.lu.ch verfügbar.
Im verlinkten Video des Kantons Luzern wird die Vorlage verständlich erklärt.
Quelle: Staatskanzlei Luzern