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18.03.2021 | Lesezeit: 3 min

Unterstützung für Luzerner Unternehmen

Der Kantonsrat hat weitere finanzielle Mittel in der Höhe von 21,65 Millionen Franken für nicht geschlossene Unternehmen, die als Härtefall gelten, bewilligt. Neu wird zudem das Verhältnis zwischen Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen flexibilisiert. Der Entscheid gilt rückwirkend auf alle bisher eingereichten Gesuche. Die Neubeurteilung erfolgt automatisch.

Der Luzerner Kantonsrat hat in der laufenden Session der Aufstockung der Härtefallgelder für Luzerner Unternehmen um weitere 21,65 Millionen Franken zugestimmt. Das Geld wird für behördlich nicht geschlossene Betriebe eingesetzt, die aufgrund der Covid-19-Epidemie Umsatzeinbussen von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Zudem wird das Verhältnis (aktuell 9:1) zwischen Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen flexibilisiert. Dafür hat der Kantonsrat einen Nachtragskredit von vier Millionen Franken bewilligt. Für die 21,65 Millionen Franken gilt eine Referendumsfrist von 60 Tagen.

Alle bisherigen Gesuche werden automatisch neu geprüft
Die Flexibilisierung der Unterstützungsbeiträge gilt rückwirkend. Regierungspräsident und Finanzdirektor Reto Wyss sagt: «Der Kanton Luzern bearbeitet alle Gesuche erneut, um sämtliche Anträge mit denselben Grundlagen prüfen zu können. Die Betriebe müssen diesbezüglich nichts unternehmen.» Mit den Unterstützungsbeiträgen stellt der Kanton die zukünftig benötigte Liquidität für vier Monate sicher. Die Unternehmen können anschliessend weitere Gesuche einreichen und so bei fortlaufendem Liquiditätsabfluss Unterstützung für das ganze Jahr 2021 erhalten.

Geschlossenen Betrieben werden die ungedeckten Fixkosten bezahlt
Die Entscheide des Kantonsrates haben keine Auswirkungen auf behördlich geschlossene Betriebe. Diese werden weiterhin für ihre ungedeckten Fixkosten nach den Vorgaben des Bundes mit nicht rückzahlbaren (A-fonds-perdu) Beiträgen unterstützt, sofern sie ab dem 1. November 2020 für mindestens 40 Tage behördlich geschlossen wurden.

Auch auf Bundesebene sind weitere Entwicklungen bezüglich Härtefallmassnahmen im Gang. Das Bundesparlament berät aktuell das Covid-19-Gesetz und damit auch wesentliche relevante Parameter der Härtefallmassnahmen. Die Entscheide aus Bern werden wiederum zu Anpassungen der Härtefallregelungen in den Kantonen führen.

Zusätzliche Informationsangebote

Kanton Luzern - Unterstützung für Luzerner Unternehmen

Kanton Luzern

 

 

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