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12.12.2023 | Nachhaltigkeit, Mobilität | Lesezeit: 3 min

Stromproduktion aus erneuerbaren Energien: Verfahren sollen beschleunigt werden

Luzern - Die Luzerner Regierung plant, Verfahren insbesondere für den Bau grösserer Windkraftanlagen zu verkürzen und die Elektromobilität durch Infrastrukturanpassungen zu fördern. Die Gesetzesänderung, beeinflusst durch globale Entwicklungen und fehlende EU-Abkommen, setzt auf rasche Umsetzung für mehr Energieautonomie und Versorgungssicherheit bis 2050.

Der rasche Ausbau der einheimischen Energieproduktion und damit die Stärkung der Versorgungssicherheit ist vor dem Hintergrund des aktuellen Weltgeschehens und dem fehlenden Rahmenabkommen mit der EU von hoher Bedeutung. Der vom Kantonsparlament in der März-Session 2022 zustimmend zur Kenntnis genommene Planungsbericht Klima und Energie stellt dafür die Weichen. Verschiedene Massnahmen aus dem Planungsbericht sehen eine Änderung von gesetzlichen Grundlagen vor. Mit der vorliegenden Anpassung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird nun eine erste Etappe umgesetzt.

Verfahrensdauer soll reduziert werden

Um die Umsetzung der Energiestrategie 2050 und die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten, plant Regierungspräsident Fabian Peter eine verkürzte und effizientere Genehmigung von erneuerbaren Energieprojekten. Die aktuellen langen Verfahrensdauern, insbesondere für Grossprojekte wie Wind- und Wasserkraftanlagen, erschweren den Ausbau. Der vorgeschlagene Planungsprozess soll das Bewilligungsverfahren erheblich beschleunigen und die Risiken für Investoren minimieren. Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahrens vor, um den Bedürfnissen des Kantons Luzern gerecht zu werden. Dieser Vorschlag wurde in der Vernehmlassung, einschließlich der Unterstützung von Gemeindeverbänden, positiv aufgenommen, wobei betont wurde, dass die frühzeitige Einbindung der Gemeinden sichergestellt wird.

Leistungsfähige Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass Parkplätze in Gebäuden mit sechs oder mehr Wohnungen, bei Neubauten oder baubewilligungspflichtigen Erweiterungen oder Änderungen der Einstellhalle, mit einer Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur ausgestattet werden müssen. Dies ist entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität und die Umsetzung des Ziels 'Netto null bis 2050' im Bereich Verkehr und Mobilität, wie im Klima- und Energieplanungsbericht festgelegt. 

Klimaangepasstes Bauen

Aufgrund des Klimawandels mit seinen Folgen wie heissen Sommern und intensiven Starkniederschlägen gewinnt die klimaangepasste Siedlungsentwicklung an Bedeutung. Die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sieht daher vor, dass Gemeinden neue Befugnisse erhalten, um Vorschriften zu Themen wie Hitzereduktion, Durchlüftung, Ver- und Entsiegelung sowie Pflanzabstände zu erlassen. Die vorliegende Änderung des PBG wird voraussichtlich für die kommende März-Session des Kantonsrats traktandiert.

Quelle: Medienmitteilung Kanton Luzern 12.12.2023

 

 

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