Neue Grundlage für die Luzerner Standortförderung
Luzern - Die Luzerner Stimmberechtigten haben der Weiterentwicklung der Standortförderung mit 65,06 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt. Damit werden der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB), die Erschliessung von Wirtschaftsflächen und das Fokusprogramm Standortförderung gesetzlich verankert. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Mit der Gesetzesänderung, die am 27. September 2026 angenommen wurde, schafft der Kanton Luzern die Grundlage für ein breites Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung des Wirtschafts- und Lebensstandorts. Im Zentrum stehen unter anderem die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, die Verfügbarkeit und Erschliessung von Wirtschaftsflächen sowie die koordinierte Umsetzung der verschiedenen Standortmassnahmen.
Eine zentrale Neuerung ist der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB). Er unterstützt Unternehmen, die in Forschung, Entwicklung und Innovation investieren, mit Steuergutschriften oder Finanzhilfen. Gesuche stellen können im Handelsregister eingetragene Unternehmen mit Personal und Räumlichkeiten im Kanton Luzern. Voraussetzung sind unter anderem ein ordentlich revidierter Jahresabschluss und ein Nachweis über nachhaltiges Wirtschaften. Gesuche für die Beitragsjahre 2026 und 2027 können bis am 31. Januar 2027 eingereicht werden.
Informationen zum LIB und zu den weiteren Massnahmen finden sich auf der Website der kantonalen Standortförderung. Der Kanton führt zudem zwei Webinare zum LIB durch: am 7. Oktober 2026 auf Deutsch und am 15. Oktober 2026 auf Englisch. Fragen zum LIB beantwortet die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) unter innovationsbeitrag@lu.ch.
Weitere Informationen: standortfoerderung.lu.ch