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29.06.2026 | Mobilität | Lesezeit: 3 min

Kanton Luzern plant Mobilität neu – verkehrsmittelübergreifend und mit stabiler Finanzierung

Luzern - Der Regierungsrat hat das Programm Gesamtmobilität verabschiedet und legt dem Kantonsrat gleichzeitig eine Vorlage zur langfristigen Finanzierung der Mobilitätsinfrastruktur vor. Mobilität gilt als zentraler Standortfaktor für den Kanton Luzern.

Mit dem Programm Gesamtmobilität erhält der Kanton Luzern erstmals ein integriertes Planungsinstrument, das alle kantonalen Mobilitätsmassnahmen verkehrsmittelübergreifend koordiniert. Es ersetzt bisherige Einzelprogramme und baut auf dem strategischen Planungsbericht «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern» auf. Das erste Massnahmenprogramm gilt für die Jahre 2027 bis 2030 und umfasst Infrastruktur- und Angebotsmassnahmen für alle Verkehrsteilnehmenden – von der Strasseninfrastruktur über den öffentlichen Verkehr bis hin zu Velo- und Fussgängerverbindungen.

Grundlagen für die konkreten Massnahmen sind unter anderem das Bauprogramm für die Kantonsstrassen, das neue Velokonzept, die Busbeschleunigungsstudie sowie das Programm der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte (ESP-Programm). Auch kantonsweite Umsetzungsprogramme – etwa für behindertengerecht ausgestaltete Bushaltestellen – werden integriert.

Finanzierung neu geregelt

Parallel dazu legt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Botschaft zur künftigen Finanzierung der Mobilitätsinfrastruktur vor. Angesichts des wachsenden Investitionsbedarfs soll der Verteilschlüssel für die zweckgebundenen Einnahmen aus Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) angepasst werden: Neu sollen 90 Prozent (bisher 65 Prozent) für die Strasseninfrastruktur und 10 Prozent (bisher 35 Prozent) für den öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Ab 2028 sollen erhöhte Beiträge aus allgemeinen Staatsmitteln sicherstellen, dass die öV-Finanzierung trotz der Verschiebung gewährleistet bleibt.

Nächste Schritte

Beide Vorlagen werden voraussichtlich in der Septembersession 2026 vom Kantonsrat behandelt. Das Programm Gesamtmobilität soll ab 2027 gelten; die Gesetzesanpassungen zur Finanzierung treten voraussichtlich 2028 in Kraft.

Quelle: Mobilität gesamtheitlich planen und langfristig stabil finanzieren