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19.09.2023 | Lesezeit: 3 min

Kanton Luzern - Neuer Richtplan legt Kurs für die Zukunft fest

Der Kanton Luzern steht vor einer wegweisenden Veränderung, die sich auf die gesamte räumliche Entwicklung und wirtschaftliche Dynamik auswirken wird. Vom 11. September 2023 bis zum 29. Januar 2024 haben Bürger, Gemeinden und Organisationen die Möglichkeit, an der öffentlichen Mitwirkung zur Gesamtrevision des kantonalen Richtplans teilzunehmen.

Der Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument, um die räumliche Entwicklung im Kanton Luzern zu steuern. Er definiert die Planungsabsichten des Kantons und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab. Der Richtplan umfasst verschiedene Themenbereiche wie Raumstruktur, Siedlung, Mobilität, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung. Er besteht aus einem Richtplantext und einer Richtplankarte und legt fest, wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll.

Der aktuelle Richtplan des Kantons Luzern wurde 2009 erlassen und 2015 zuletzt teilrevidiert. Aktuell läuft die Teilrevision Windenergie parallel zur Gesamtrevision, um die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie schnellstmöglich zu schaffen.

Was ändert sich im neuen Richtplan?

Die Gesamtrevision des Richtplans hat bedeutende Veränderungen und Aktualisierungen in verschiedenen Bereichen vorgenommen:

  • Klimaschutz und -anpassung: Eine stärkere Integration in den Richtplan, um den Herausforderungen des Klimawandels gerecht zu werden.
  • Siedlungsentwicklung: Anpassungen in Bezug auf hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen sowie Bauzonendimensionierung mit Blick auf Bevölkerungswachstum und Dichte. Massgeblich aktualisiert wurden auch die Unterkapitel zu den Entwicklungsschwerpunkten (ESP) und den Strategischen Arbeitsgebieten (SAG).
  • Mobilität: Enge Abstimmung mit dem Projekt Zukunft Mobilität Kanton Luzern.
  • Biodiversität und ökologische Infrastruktur: Stärkung dieser Aspekte und Integration einer Landschaftsstrategie.
  • Energie: Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen, wobei das Thema Windenergie in einer separaten Teilrevision behandelt wird.

Mehr Mitsprache durch das neue Planungs- und Baugesetz

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Planungs- und Baugesetzes im Jahr 2018 hat der Kantonsrat mehr Mitspracherecht bei der Überarbeitung des Kantonalen Richtplans erhalten. Der Kantonsrat erlässt die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z), während der Regierungsrat für die weiteren Kapitel des Richtplans und die Richtplankarte verantwortlich ist.

Die nächsten Schritte

Während der öffentlichen Mitwirkung wird der Richtplanentwurf beim Bund zur Vorprüfung eingereicht. Nach Abschluss der Mitwirkung und Vorprüfung erfolgt eine Überarbeitung des Entwurfs, gefolgt von einer öffentlichen Auslegung des revidierten Richtplans. Schliesslich wird die Gesamtrevision dem Kantonsrat zur Beratung und Genehmigung vorgelegt. Der gesamte Prozess wird voraussichtlich gegen Ende 2025 abgeschlossen sein.

Möchten Sie mehr über den neuen Richtplan erfahren? Nutzen Sie die Chance zur Mitwirkung und nehmen Sie an den öffentlichen Informationsveranstaltungen teil:

Sursee: Donnerstag, 19. Oktober 2023, 17:30 bis 19:30 Uhr, Rathaus Tuchlaube
Luzern: Dienstag, 24. Oktober 2023, 17:30 bis 19:30 Uhr, Marianischer Saal
Willisau: Donnerstag, 26. Oktober 2023, 17:30 bis 19:30 Uhr, Schlossschür


Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nehmen Sie an der Mitwirkung teil und gestalten Sie aktiv die räumliche Entwicklung und wirtschaftliche Zukunft unseres Kantons mit!

Quelle: Mitteilung Kanton Luzern

 

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