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22.03.2023 | Lesezeit: 5 min

Kanton Luzern erweitert Unterstützung der beruflichen Integration von Personen mit Status S

Luzern - Der Kanton Luzern erweitert Maßnahmen für Schutzbedürftige zur Sprachförderung, Zugang zum Arbeitsmarkt und beruflicher Grundbildung im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP). Es stehen bereits verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für Personen mit Schutzstatus S zur Verfügung.

Um sicherzustellen, dass Schutzbedürftige trotz des Status S, der auf eine Rückkehr ausgerichtet ist, während ihres Aufenthalts in der Schweiz am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen können, bietet das Programm "Unterstützungsmassnahmen von Personen mit Schutzstatus S" (Programm S) verschiedene Angebote an. Diese konzentrieren sich auf den Erwerb von Sprachkompetenzen, die Unterstützung von Familien und Kindern sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt unter Nutzung der regulären Strukturen. Das Programm S wurde vom Bund um ein Jahr verlängert, und die Berufslehre wurde geöffnet. Daher erweitert der Kanton Luzern die Maßnahmen in den Förderbereichen Sprache, Arbeitsmarkt, berufliche Grundbildung sowie Familien und Kinder.

Schwerpunkt Spracherwerb und Berufliche Integration

Schutzbedürftigen wird eine verbesserte Sprachförderung bis zum Niveau C1 angeboten, um ihre berufliche Integration zu erleichtern. Sie erhalten Zugang zu verschiedenen Angeboten wie dem Integrationsbrückenangebot, Integrationsvorlehre, Informations- und Beratungsangebote sowie dem Triage-Dienst. Externe Partner wie WAS wira, Caritas Luzern und SAH Zentralschweiz bieten Bewerbungskurse, Jobcoachings und Arbeitsvermittlung an, sobald das Sprachniveau A2 erreicht ist. Die Anmeldung erfolgt über ein einfaches Online-Formular, das von der DAF geprüft und genehmigt wird.

Zugang zur Berufslehre

Ab dem 1. März 2023 können Jugendliche mit Schutzstatus S in der Schweiz eine Berufslehre antreten und abschließen. Die Bewerbung und Anmeldung erfolgen gemäß dem üblichen Prozess für den Abschluss von Lehrverträgen. Der Lehrbetrieb meldet den Lehrvertrag direkt an die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW), die ihn prüft und genehmigt, bevor er an das Amt für Migration (Amigra) weitergeleitet wird, welches die Arbeitsbewilligung erteilt. Die duale Ausbildung findet gemäß den allgemeinen Vorgaben zur Grundbildung statt. Wenn der Schutzstatus während der Lehre aufgehoben wird, können die Lernenden eine Verlängerung der Ausreisefrist beantragen, um die berufliche Grundbildung abzuschließen. Die Ausreisefristen von Familienangehörigen bleiben unverändert.

Bund leistet weiteren Beitrag an Finanzierung

Im Frühling 2022 hat der Bund beschlossen, den Kantonen für jede schutzbedürftige Person einen finanziellen Beitrag in Höhe von 3.000 Franken pro Jahr zu zahlen. Dieser Beitrag soll bis März 2024 aufrechterhalten bleiben, sofern sich die Situation in der Ukraine nicht grundlegend ändert.

Weitere Informationen

Die Dienstelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) bietet hilfreiche Informationen für Unternehmen zum Thema Ausbildung und Arbeit, wie beispielsweise das Faktenblatt Erwerbstätigkeit bei Personen mit Status S.

Quelle: Mitteilung Kanton Luzern

 

© S-GE
Wirtschaftsförderung Luzern

 

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