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22.01.2021 | Lesezeit: 1 min

Härtefallunterstützung für behördlich geschlossene Betriebe

Der Luzerner Regierungsrat hat am vergangenen Dienstag vierzig Millionen für behördlich geschlossene Betriebe genehmigt. Unternehmen, die ab dem 1. November für vierzig Tage von der Behörde geschlossen wurden, gelten als Härtefall und können ab sofort ihr Gesuch einreichen.

Unter Härtefallmassnahme in Kooperation mit dem Bund - Kanton Luzern können Unternehmen, die ab dem 1. November 2020 für 40 Tage von der Behörde geschlossen wurden, ab sofort ihr Gesuch einreichen. (Der Link zum Formular befindet sich ganz unten auf der Seite.)

Der Regierungsrat hat diese Woche den Beschluss über 40 Millionen Franken für behördlich geschlossene Unternehmen verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurde die kantonale Härtefallverordnung angepasst. Die Anpassung wurde erforderlich, damit die vom Bund beschlossene Möglichkeit zur Unterstützung behördlich geschlossener Unternehmen umgesetzt werden kann.

Damit sollen Unternehmen, die ab dem 1. November 2020 mindestens 40 Tage von den Behörden geschlossen wurden, rasch finanzielle Unterstützung erhalten. Behördlich geschlossene Unternehmen gelten ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall.

Kanton Luzern

 

 

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