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02.08.2022 | Lesezeit: 2 min

Härtefallgelder für das 1. Halbjahr 2022 beantragen

Unternehmen, die besonders hart von den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus betroffen waren, können per sofort für die erste Jahreshälfte 2022 ein Gesuch um Härtefallhilfe beantragen.

Unternehmen, die besonders hart von den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus betroffen waren, können per sofort für die erste Jahreshälfte 2022 ein Gesuch um Härtefallhilfe beantragen. Der Kanton Luzern hat ein entsprechendes Formular auf seiner Webseite unter www.lu.ch/coronahilfe aufgeschaltet. Die Frist für das Einreichen des Gesuchs dauert zwei Monate und endet am 30. September 2022. Unternehmen können danach ab Kalenderwoche 45 mit den entsprechenden Entscheiden rechnen. 

Folgende zwei grundsätzliche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit Unterstützungsansprüche geprüft werden können:

  • Unternehmen weisen im 1. Halbjahr 2022 und im Zusammenhang mit behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ungedeckte Kosten auf.
  • Unterstützt werden können Unternehmen, welche die Anforderungen der Härtefallmassnahme bereits bisher erfüllt und Mittel erhalten hatten. Eine Unterstützung kann ebenfalls geprüft werden für Unternehmen, die zwar anspruchsberechtigt gewesen wären, aber noch kein Gesuch eingereicht hatten. Unterstützung ist jedoch nur für den neuen Zeitraum (1. Januar – 30. Juni 2022) möglich. 

Weitere Informationen zu den Anforderungen sind auf www.lu.ch/coronahilfe aufgeschaltet. 

Antragsformular Härtefallunterstützung 1. Halbjahr 2022

 

 

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