Digitaler Wandel im Objektwesen: Luzern legt Grundlage für objekt.lu
Luzern - Mit objekt.lu schafft der Kanton Luzern die gesetzliche Grundlage für ein zentrales Informationssystem im Objektwesen. Die geplante Datendrehscheibe soll künftig den digitalen Austausch und Zugriff auf objektbezogene Daten über Fachbereiche hinweg vereinfachen.
Der Kanton Luzern plant mit objekt.lu eine zentrale Datendrehscheibe und ein Informationssystem für das Objektwesen – vom Grundstück bis zur Wohnung. Das System soll künftig den digitalen Austausch zwischen Fachbereichen wie Grundbuch, Steuern, Bau oder amtlicher Vermessung vereinfachen und die Datenqualität erhöhen, heisst es in einer Mitteilung . Mit einer jetzt vorgelegten Gesetzesvorlage schafft die Luzerner Regierung die gesetzliche Basis für die Realisierung des Projekts. Die Plattform selbst befindet sich noch in der Planungs- und Vorbereitungsphase.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung
Ziel ist es, ein zentrales Informationssystem aufzubauen, das objektbezogene Daten kantonsweit zugänglich macht. Heute sind diese Daten auf mehrere Fachsysteme verteilt – künftig sollen sie direkt am Entstehungsort erfasst und automatisch an angeschlossene Stellen weitergeleitet werden. Objekt.lu basiert auf dem nationalen E-Government-Datenstandard eCH-0129.
Mit der jetzt ausgearbeiteten Gesetzes- und Verordnungsgrundlage schafft der Kanton Luzern die Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb von objekt.lu. Das System selbst wird nach der Beratung und Verabschiedung im Kantonsrat technisch umgesetzt. Der Kanton übernimmt die initialen Aufbau- und Entwicklungskosten, Gemeinden beteiligen sich später am Betrieb entsprechend ihrer Einwohnerzahl.
Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
In der öffentlichen Vernehmlassung äusserten sich rund 40 Gemeinden, Verbände und weitere Akteure – die Mehrheit begrüsst die geplante Digitalisierung im Objektwesen. Rückmeldungen zur technischen Umsetzung führten unter anderem dazu, dass eine Schnittstelle für maschinelle Datenzugriffe vorgesehen wird. Eine generelle Registrierungspflicht für offene Daten wird hingegen nicht eingeführt – sie widerspräche dem Open-Government-Data-Prinzip.