Bundesgericht stärkt den Kanton Luzern
Noch im Jahr 2014 zog das nationale Parlament in Erwägung, den Luzerner Standort des Bundesgerichts zu schliessen. Davon ist heute keine Rede mehr. Ganz im Gegenteil, das Bundesgericht in Luzern erhält mehr Gewicht. Diese erfreuliche Meldung verkündete Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille anlässlich des Netzwerk-Apéros des Luzerner Forums.
50 Teilnehmende trafen sich am 22. Juni 2022 zum Netzwerk-Apéro im Luzerner Bundesgericht. Der Anlass stiess auf überwältigendes Interesse. Die verfügbaren Plätze waren innert drei Tagen vergeben. Nach einer Führung durch die Räumlichkeiten am Schweizerhofquai begrüsste Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler die anwesenden Gäste und bedankte sich beim Bundesgericht für die Gastfreundschaft.
Bekenntnis zum Standort Luzern
Martha Niquille, Präsidentin des Bundesgerichts, würdigte in ihrem Kurzreferat das Bundesgericht als moderne, wandelbare und etablierte Institution. Die Standorte in Lausanne und Luzern seien über die letzten Jahre organisatorisch und inhaltlich zusammengewachsen. Diese Entwicklung gipfelt vorerst in der Reorganisation des Bundesgerichts, die per 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Ab diesem Zeitpunkt wird in Luzern neben der sozialrechtlichen Rechtsprechung auch das Steuerrecht letztinstanzlich verhandelt. Martha Niquille sieht darin nicht nur einen Mehrwert für das Bundesgericht, sondern auch für Luzern. «Mit der Neuorganisation des Bundesgerichts wird der Standort Luzern deutlich aufgewertet. Davon profitieren Parteien, Richter und auch Mitarbeitende. Die Attraktivität des Bundesgerichts als Arbeitgeber wird steigen.» Das Bundesgericht bekennt sich also noch stärker zum Standort Luzern. Das war nicht zu erwarten, denn noch 2014 diskutierte das Parlament die Auflösung des Standortes Luzern. Umso erfreuter nahmen die Gäste des Luzerner Forums diese Meldung zur Kenntnis.
Wegweisende Rechtssprechung
Im zweiten Referat des Abends ging Bundesrichter Marcel Maillard auf die aktuelle Rechtsprechung in sozialrechtlichen Fragen ein. Dabei skizzierte er ein vielfältiges Spektrum aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, die in Luzern behandelt werden. Diese Urteile sind wegweisend und oft von grossem öffentlichem Interesse. Die von Marcel Maillard erläuterten Urteile stammen aus dem Sozialversicherungsrecht, dem Unfallversicherungsrecht, dem öffentlichen Personalrecht und dem Sozialhilferecht. Abschliessend fasste Marcel Maillard die Hauptaufgabe des Bundesgerichts kurz und knapp zusammen: «Das Bundesgericht überprüft anhand konkreter Fälle, ob Sinn und Geist des Bundesrechts tatsächlich gewahrt wird.» Die kurze Fragerunde zum Abschluss moderierte Hannes Blatter, Geschäftsführer des Luzerner Forums.