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02.05.2024 | Lesezeit: 2 min

AWG sieht Kanton Luzern in Steuerpolitik bestätigt

Luzern - Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft Kanton Luzern (AWG) führt die stark gestiegenen Steuereinnahmen von juristischen Personen auf die lang umstrittene Revision des Steuer­gesetzes für kapitalintensive Konzerne zurück. Sie habe dem Kanton nun einen Rekordüberschuss beschert.

Der Luzerner Kantonsrat werde in der Mai-Session den rekordhohen Steuerüberschuss aus der Staatsrechnung 2023 mit Freude genehmigen, so die AWG in einer Medienmitteilung. Dass er erzielt werden konnte, führt sie auf die Revision des Steuergesetzes für juristische Personen zurück, die vor rund zehn Jahren eingeführt worden war.

Sie habe über viele Jahre reichlich Kritik nach sich gezogen. Doch seien «Schimpf und Schande» nun vorbei: «Die bürgerliche Steuerstrategie für juristische Personen sorgte zwar für viele negative Schlagzeilen, aber am Ende ist sie jetzt aufgegangen», so die AWG. «Die Steuereinnahmen von juristischen Personen sind in den letzten Jahren stark angestiegen» und vor allem im Rechnungsjahr 2023 stärker ausgefallen als bei den natürlichen Personen, wird AWG-Präsident Josef Wyss zitiert.

«Was man nicht so gerne hören will, ist eben doch eine Tatsache», sagt Martin Zemp, Steuerfachmann im Vorstand der AWG. «Man kann die Unternehmen an einer Hand abzählen, die den überwiegenden Teil der Steuereinnahmen von juristischen Personen erbringen.» Für diese Konzerne mit Domizil im Kanton Luzern gelte es, Sorge zu tragen, «ohne dass wir die KMU als Rückgrat der Volkswirtschaft vernachlässigen».

Nun gelte es, auch am 22. September 2024 bei der Volksabstimmung zur geplanten Steuergesetzrevision zu stehen. «Aus Sicht der Wirtschaft werden nicht alle Forderungen umgesetzt, aber wir können unter dem Strich damit leben», so Zemp. Jetzt müsse man das grosse Ganze sehen. Ein Nein wäre «fatal und nicht konstruktiv».

Kanton Luzern

 

 

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