Patentbox: Kanton Luzern stärkt sein Profil als attraktiver Innovationsstandort
Dank der Steuergesetzrevision 2025 können ab sofort auch Luzerner Unternehmen von attraktiven Rahmenbedingungen bei der Nutzung der Patentbox profitieren. Ein klares Bekenntnis zur Innovationsförderung und ein starkes Zeichen für die Wirtschaft in der Region.

Die Patentbox wurde bereits im Jahr 2020 im Rahmen der STAF-Steuerreform schweizweit eingeführt. Bei der Einführung hatte der Kanton Luzern den Patentboxabzug jedoch sehr zurückhaltend auf 10% festgelegt. Damit war Luzern im interkantonalen Vergleich im Hinblick auf die Patentbox wenig konkurrenzfähig. Das hat sich nun geändert: Der Patentboxabzug wurde von 10 % auf 90 % erhöht. Zugleich wurde auch die Entlastungsbegrenzung von zuvor 20 % auf 70 % angehoben.
Was ist eine Patentbox und was sind die Voraussetzungen?
Die Patentbox wird als solche bezeichnet, weil Unternehmensgewinne, welche durch patentierte Produkte oder Lizenzeinnahmen aus Patenten generiert werden, von anderen Gewinnen getrennt in einer fiktiven «Box» betrachtet und steuerlich begünstigt werden. Die Patentbox hat dabei keinen Einfluss auf Bundessteuern, kann jedoch helfen, die kantonale Steuerbelastung deutlich zu reduzieren.
Um eine Patentbox einrichten zu können, muss mindestens ein qualifizierendes Schutzrecht vorhanden sein. Dazu zählen neben Schweizer und Europäischen Patenten auch entsprechende ausländische Patente (z.B. Deutsche Patente). Ausserdem gelten sogenannte vergleichbare Rechte – das sind ergänzende Schutzzertifikate, geschützte Halbleitertopographien, geschützte Pflanzensorten, geschützte Unterlagen nach dem Heilmittelgesetz und geschützte Berichte nach Landwirtschaftsgesetz sowie entsprechende ausländische Rechte – als qualifizierende Schutzrechte.
Andere Immaterialgüterrechte, wie Marken, Designs und Urheberrechte qualifizieren hingegen nicht für die Patentbox. Ausserdem ist zu beachten, dass nur bereits erteilte Patente als qualifizierende Schutzrechte gelten, Patentanmeldungen hingegen noch nicht.
Was bedeuten Patentboxabzug und Entlastungsbegrenzung?
Der Patentboxabzug beschreibt den Prozentsatz, um den die qualifizierenden Gewinne aus patentierten Produkten oder aus Lizenzeinnahmen bei der Steuerbemessung reduziert werden. Realisiert ein Unternehmen beispielsweise einen Gewinn von CHF 100'000.- durch die Lizenzierung eines Patents, müssen davon auf kantonaler Ebene bei einem Patentboxabzug von 90% nur noch CHF 10'000.- versteuert werden. Gleichzeitig gilt jedoch auch die Entlastungsbegrenzung. Hierdurch wird die Summe aller steuerlichen Abzugsmöglichkeiten gedeckelt. Die Steuerentlastung auf alle Gewinne darf also insgesamt nicht höher ausfallen als durch die Entlastungsbegrenzung festgelegt ist. Bei einer Entlastungsbegrenzung von 70%, wie sie nun auch in Luzern gilt, können auf kantonaler Ebene also im Idealfall maximal 70% Steuern gespart werden.
Ab wann lohnt sich eine Patentbox und was gibt es noch zu beachten?
Als Richtgrösse kann angegeben werden, dass sich die Einrichtung einer Patentbox bereits ab einem qualifizierenden Reingewinn von 100’000 CHF pro Jahr lohnen und damit für viele KMUs sehr attraktiv sein kann. Ob sich eine Patentbox tatsächlich lohnt, ist jedoch von einer Vielzahl von Einflussfaktoren abhängig und sollte daher immer individuell beurteilt werden.
Zu berücksichtigende Einflussfaktoren sind zum Beispiel die Eintrittsbesteuerung und der Nexus-Quotient. Unternehmen, welche eine Patentbox einrichten möchten, müssen die in den letzten zehn vorangegangenen Steuerperioden steuerlich effektiv zum Abzug gebrachten Forschungs- und Entwicklungskostenaufwendungen gesondert nachversteuern. Ebenso hat der als Nexus-Quotient bezeichnete Anteil an Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die in der Schweiz angefallen sind, einen erheblichen Einfluss auf den möglichen Patentboxabzug. Zudem geht die Einrichtung einer Patentbox mit einem gewissen administrativen und buchhalterischen Mehraufwand zur Erfüllung bestimmter Dokumentationspflichten einher und sollte daher idealerweise durch eine Person mit entsprechender steuerrechtlicher Expertise begleitet werden.
Daneben spielt der Schutzbereich des zugrundeliegenden Patents eine entscheidende Rolle für die Profitabilität einer Patentbox. Für den Patentschutz von neuen Technologien sollte daher eine Anmeldestrategie entwickelt werden, die auf eine optimale Nutzung der Patentbox ausgerichtet ist.
Für weitere Informationen rund um das Thema Patentbox steht die Patentanwaltskanzlei Zander & Lenz interessierten Unternehmen gerne zur Seite:
Patentbox in der Schweiz • Attraktiv im Kanton Luzern
Autor: Jonas Lenz, Schweizer und Europäischer Patentanwalt