Wahl der Rechtsform
Die Aktiengesellschaft (AG)
Die AG ist die wichtigste und häufigste Unternehmensform in der Schweiz. Sie wird von Ausländern für Tochtergesellschaften, Holding- und Finanzgesellschaften gewählt. Es gibt keine Vorschriften zu Nationalität und Wohnsitz der Verwaltungsräte. Mindestens ein zur Vertretung der Gesellschaft befugtes Mitglied muss in der Schweiz wohnhaft sein. Das Mindestkapital der Gesellschaft beträgt CHF 100‘000
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Als Folge der Aktienrechtsreform erfreut sich die GmbH zunehmender Beliebtheit bei primär kleineren und mittleren Unternehmen. Sie hat gegenüber der AG den Vorteil eines geringeren Grundkapitals (CHF 20‘000), aber den Nachteil der fehlenden Anonymität, da jeder Gesellschafter publiziert wird.

